BGH erteilt Abgaben auf Drucker eine Absage
BGH erteilt Abgaben auf Drucker eine Absage

Abgaben für das Urheberrecht - Entscheidung gegen die VG Wort

Urheberrechtsabgaben auf Drucker soll es weiterhin nicht geben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Musterprozess gegen die Verwertungsgesellschaft Wort entschieden, die von den Herstellern 10 bis 300 Euro Vergütung pro Drucker forderte. Entschieden ist der Streit um die Abgaben damit aber noch lange nicht.

Der BGH hat entschieden: Druckerhersteller müssen keine Urheberrechtsgebühren an die VG Wort abführen.

Die Druckerhersteller atmen auf. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil entschieden hat, muss Marktführer Hewlett-Packard (HP) keine Abgaben für den Verkauf von Druckern an die VG Wort abführen. Die Verwertungsgesellschaft hatte je nach Leistung des Geräts eine Abgabe zwischen 10 und 300 Euro gefordert – und das rückwirkend ab dem Jahr 2001.

»Drucker werden nicht in erster Linie genutzt, um urheberrechtlich geschützte Werke zu kopieren«, sieht sich nun Bitkom-Chef Bernhard Rohleder in seiner Meinung bestätigt. Für Scanner und Multifunktionsgeräte müssen bereits Urheberrechtsabgaben abgeführt werden. »Eine Doppelbelastung ist inakzeptabel«, so Rohleder. Für den Fall einer Niederlage vor Gericht hatten die Hersteller bereits vor wettbewerbsverzerrenden Preissteigerungen gewarnt.

Die VG Wort zeigt sich von der Entscheidung wenig erbaut. Sie steht für Vorstand Prof. Dr. Ferdinand Melichar in krassem Widerspruch zu positiven Entscheidungen der Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt sowie des Landesgerichts und des Oberlandesgerichts Stuttgart. Dennoch gibt man sich in München kämpferisch. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, will die Gesellschaft eine Verfassungsbeschwerde prüfen.


Die Karlsruher Richter folgten in ihrem Urteil dem Oberlandesgericht Düsseldorf, das bereits bei Prozessen im Januar und November zugunsten der Hersteller Canon, Epson, Kyocera Mita und Xerox entschieden hatte. Dennoch bleibt die Rechtslage unklar. Der Grund dafür ist die Urheberrechtsnovelle, die am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird.


Schwammige Urheberrechtsnovelle

Diese lässt reichlich Interpretationsspielraum, für welche Geräte Abgaben fällig werden. Die VG Wort sieht ihren Standpunkt darin gestärkt. Sie zitiert aus der Gesetzesbegründung, dass Geräte auch dann vergütungspflichtig seien, »wenn sie sich nur in Verbindung mit anderen Geräten oder sonstigem Zubehör zur Vervielfältigung eignen«. Ob damit auch Drucker und PCs, für die noch eine BGH-Entscheidung aussteht, gemeint sind, ist in der Branche umstritten.


Höhere Scannerabgaben gefordert

Bleibt es bei der gegenwärtigen Sachlage, will die VG Wort dennoch höhere Einkünfte erzielen. »Natürlich muss sich die Entscheidung, Drucker von der Vergütungspflicht auszunehmen, jetzt auf die Vergütungstarife der verbleibenden zwei Gerätetypen [gemeint sind Scanner und PCs, Anm. d. Red.] auswirken, damit Kreative auch weiterhin angemessen für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Werke entlohnt werden«, fordert Melichar. Dies dürfte nicht gerade auf Gegenliebe der Industrie stoßen, zumal die Urheberrechtsnovelle vorsieht, dass sich die beiden Parteien, ähnlich wie bei Tarifverhandlungen, über die Höhe der Vergütung einigen sollen.

Eins ist also sicher, die Urheberrechtsabgaben werden auch in den kommenden Monaten und Jahren für reichlich rechtlichen und politischen Zündstoff sorgen. Quelle: www.it-business.de
 
 
 
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