Archivieren Sie Ihre E-Mails gesetzes konform?

Unternehmen sind durch den Gesetzgeber dazu verpflichtet, E-Mails gesetzeskonform und revisionssicher zu archivieren. Für steuerlich relevante E-Mails bis einschließlich deren Anhängen gilt in Deutschland eine Aufbewahrungspflicht von bis zu zehn Jahren. Bei einer Steuerprüfung müssen alle betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen relevanten E-Mails mit deren Anhängen jederseits unveränderbar verfügbar sein.

Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten der gesetzeskonformen Archivierung Ihres Email-Verkehrs.
 
 
 
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