| eBay - Verkäufe von Privatpersonen |
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Gericht setzt Grenze zum eBay-Unternehmer niedrig an Die Grenze zwischen einem gewerblichen Anbieter und einer Privatperson im eBay-Handel ist fließend. Trotzdem zieht es weit reichende Konsequenzen nach sich, auf welcher Seite man sich im Streitfall befindet – es geht hier um das 14-tägige Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen (Fernabsatzgesetz), Fragen der Gewährleistung und letztendlich um die Umsatzsteuerpflicht. Mit Spannung erwartet wurde deswegen eine Entscheidung des Landgerichts Berlin unter dem Aktenzeichen 103O75/06, da es Hinweise auf den Verlauf der Grenzlinie zwischen Unternehmertum und Privatauktion gibt. In dem Urteil wurde eine Frau aus dem Raum Heilbronn zu Abmahnkosten in vierstelliger Höhe verdonnert. Ein Berliner Rechtsanwalt hatte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegen die Unternehmerin wider Willen durchgesetzt, weil sie im März insgesamt 93 Artikel über eBay verkauft hatte. Darunter profane Artikel wie gebrauchte Kleider ihrer vier Kinder und Haushaltsgegenstände. Der (nun bestätigten) Rechtsauffassung des Abmahners hat sie das bereits zu einem Unternehmer gemacht. Sie hätte deshalb in ihrem Angebot auf das Widerrufsrecht der Käufer hinweisen, sowie ihren Namen und ihre Adresse angeben müssen. Nun muss sie die Kosten des Abmahnverfahrens tragen. Quelle: http://www.ebay.de |




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