GEZ-Gebühren für PC's

Gerangel um Internet-PC-Gebühr geht in die nächste Runde

Der wachsende Druck zeigte Folgen: Vertreter von ARD und ZDF räumten inzwischen als Kompromissvorschlag ein, man wolle die bereits beschlossene Internet-PC-Gebühr von den bislang diskutierten monatlichen 17,03 Euro (was der TV-Gebühr entspricht) auf das Niveau der Radio-GEZ-Gebühr absenken – also immerhin noch 5,52 Euro. Die ARD begründet die Einsicht wie folgt: „Während über das Internet derzeit bereits fast sämtliche öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Radioangebote live empfangbar sind, sieht die Situation beim Video-Streaming von Fernsehprogrammen gänzlich anders aus“. Viele Juristen hinterfragen jedoch etwas anderes, nämlich ob die GEZ-Gebühr überhaupt für PCs verlangt werden kann, die nicht über die technischen Voraussetzungen für TV-Empfang verfügen. Nach geltendem Verwaltungsrecht sind Gebühren nämlich an eine konkrete Gegenleistung zu koppeln. Eine Verfassungsbeschwerde ist bereits in die Wege geleitet. Andere nehmen es mit Humor: Wenn GEZ-Gebühr für internetfähige Geräte fällig wird, die über keinen Internet-Anschluss verfügen, dann wollen einige kinderlose Bürger konsequenterweise Kindergeld beantragen, weil die „erforderliche Ausstattung“ schließlich vorhanden sei. Die endgültige Entscheidung müssen die Bundesländer treffen.  (sr) http://www.gez.de
 
 
 
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