Steuergesetzänderungen ab 01.01.2008

1. Degressive Abschreibung: 2007 letztmalig den schnellsten Gewinnhebel nutzen .
2. Wo eben möglich, geplante Anschaffungen aus 2008 in das Jahr 2007 vorziehen.

Degressive Abschreibung: 2007 letztmalig den schnellsten Gewinnhebel nutzen

Steuern sind einer der wichtigsten Kostenfaktoren Ihres Unternehmens. Und genau deshalb ist ein Einschnitt, den die Unternehmenssteuerreform mit sich bringt, für Sie besonders schmerzhaft: Die degressive Abschreibung entfällt zum 01.01.2008. Sie sollten deshalb schnell handeln und das kommende Jahr nutzen!

Für Anschaffungen in den Jahren 2006 und 2007 profitieren Sie noch von einer Steueränderung der Großen Koalition, die damit die Investitionen in Deutschland ankurbeln können.

Konkret: Sie können für alle diese Anschaffungen eine degressive Abschreibung von 30 % auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend machen. Das sollten Sie auf jeden Fall nutzen, denn für alle Anschaffungs- und Herstellkosten, die ab dem 01.01.2008 anfallen, ist nur noch eine lineare Abschreibung nach den amtlichen AfA-Tabellen möglich. Das bedeutet eine deutliche Verschlechterung für Sie und Ihr Unternehmen.

Und so wirkt sich das Vorziehen von Anschaffungen in 2007 aus

Angenommen, das Unternehmen kauft eine Maschine inklusive aller Nebenkosten zum Preis von 10.000 €. Die Lebensdauer beträgt laut amtlichen Abschreibungstabellen (AfATabellen, AfA = Absetzung für Abnutzung) 10 Jahre. Dann muss das Unternehmen die 10.000 Euro Anschaffungskosten auch über 10 Jahre lang abschreiben.

Die degressive Abschreibung verschafft Ihnen Vorteile! Denn „über 10 Jahre abschreiben“ heißt damit ja nicht zwingend, dass es jedes Jahr 1.000 Euro (also 10.000 Euro Anschaffungskosten durch 10 Jahre Abschreibung) geltend machen muss. Es gibt nämlich 2 Arten der Abschreibung: die lineare, bei der die Abschreibungssätze über den gesamten Abschreibungszeitraum tatsächlich gleich sind – und die degressive Abschreibung. Schließlich können Sie (noch) die degressive Abschreibung nutzen. In diesem Fall errechnen Sie die Abschreibungsbeträge jeweils mit einem festen Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. Folge: Anfangs sind die Abschreibungsbeträge höher, nehmen aber in den Folgejahren ab. Gegenüber der linearen Abschreibung ergibt sich dadurch in den ersten Jahren häufig ein steuerlicher Vorteil. Und wenn Sie rechtzeitig die Abschreibungsart wechseln, profitieren Sie zusätzlich. Der richtige Zeitpunkt hängt von der Nutzungsdauer ab

Wann Sie mit der degressiven Abschreibung mehr sparen

Ab einer Nutzungsdauer von 4 Jahren sparen Sie durch die degressive Abschreibung zu Beginn mehr Steuern. Das trifft z. B. bei einem Pkw zu. Der wird über 6 Jahre abgeschrieben. Ein PC wird dagegen nur über 3 Jahre abgeschrieben. In diesem Fall ist deshalb die lineare Abschreibung günstiger (= 33,33).

Achtung: Auch geringwertige Wirtschaftsgüter sollten Sie in 2007 anschaffen.

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform entfällt auch die Möglichkeit, geringwertige Wirtschaftsgüter (also Güter bis zu einem Wert von 410 €) sofort abzuschreiben. Auch diese Güter müssen dann gemäß den amtlichen Abschreibungstabellen abgeschrieben werden. Dies sind dann nur noch 150 Euro.

Deshalb gilt auch hier die Devise: Wo eben möglich, geplante Anschaffungen aus 2008 in das Jahr 2007 vorziehen.


Wichtig: Der Betrag von 410 € ist ein Nettobetrag. Im Ergebnis können daher z. B. Arbeitsmittel, die weniger als 475,60 € inklusive Mehrwertsteuer kosten, sofort im Jahr der Bezahlung als Werbungskosten abgesetzt werden. Voraussetzung für die Sofortabschreibung ist, dass ein geringwertiges Wirtschaftsgut selbstständig nutzungsfähig ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein Wirtschaftsgut nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt wird. Das ist aus Sicht der Finanzverwaltung z. B. bei einem Monitor der Fall, der ohne Computer nicht selbstständig nutzbar sein soll. Quelle: www.steuerweb.org
 
 
 
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