| Entsorgung und Elektroschrott-Rücknahme Gesetz (ElektroG) |
Im März 2005 trat das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“ in Deutschland in Kraft.Basierend auf zwei EU-Richtlinien (WEEE 1) und RoHS 2)) werden folgende Ziele unterstützt:
Privatkunden können in Deutschland ihre Altgeräte ab 24. 3. 2006 kostenlos an den kommunalen Sammelstellen abgeben. Fujitsu Siemens Computers ist als Hersteller für deren Abholung und Entsorgung entsprechend Marktanteil verantwortlich. Im Geschäftskundenbereich erfolgt die Rücknahme der eigenen Geräte durch Fujitsu Siemens Computers in Deutschland weiterhin über das Wiedervermarktungs- und Recyclingcenter in Paderborn. Deutsche Gesetzgebung (ElektroG): bis 23.11.2005
bis 23.03.2006
bis 01.07.2006
Auswirkungen für unsere Kunden: Privatkunden in Deutschland sind ab 24. März 2006 dazu verpflichtet, Elektro(nik)-Altgeräte getrennt zu sammeln. Sie haben die Möglichkeit, diese kostenlos an den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Geschäftskunden von Fujitsu Siemens Computers nutzen bereits seit Jahren unsere Dienste. Die gebrauchten Geräte werden von dem Bereich „Wiedervermarktung und Recycling“ in Paderborn zurück genommen. Weitere Informationen und Kontakte: Elektro- und Elektronikgerätegesetz, BMU-Pressedienst: http://www.bmu.de/altgeraete Stiftung Elektro-Altgeräte Register: http://www.stiftung-ear.de Garantiesystem Altgeräte: http://www.garantiesystem-altgeraete.de Wiedervermarktung und Recycling bei Fujitsu Siemens Computers: http://my.fsc.net/wvm (Zugriff nur firmenintern; inkl. Beschreibung für Rücknahmeprozess und Datenlöschung) http://www.fujitsu-siemens.de/wvm http://extranet.fujitsu-siemens.com/wvm WEEE und RoHS: http://www.fujitsu-siemens.de/recycling Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung 1) WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment (Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) 2) RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances (Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) |




Elektroschrott Entsorgung 









Im März 2005 trat das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“ in Deutschland in Kraft.
