Entsorgung und Elektroschrott-Rücknahme Gesetz (ElektroG)

Im März 2005 trat das „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG)“ in Deutschland in Kraft.

Basierend auf zwei EU-Richtlinien (WEEE 1) und RoHS 2)) werden folgende Ziele unterstützt:

  • Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit vor giftigen Substanzen aus Elektro(nik)-Geräten durch Verbot bestimmter Stoffe
  • Reduzierung der Elektroschrottmenge, um die Umweltbelastung zu verringern und wertvolle Rohstoffe zu bewahren.
Aus diesem Grund wurde die umweltverträgliche Sammlung und Entsorgung von Elektro(nik)-Altgeräten im ElektroG geregelt. (Quelle: BMU-Broschüre „Elektroschrott – vermeiden und verwerten“, April 2005)

Privatkunden können in Deutschland ihre Altgeräte ab 24. 3. 2006 kostenlos an den kommunalen Sammelstellen abgeben. Fujitsu Siemens Computers ist als Hersteller für deren Abholung und Entsorgung entsprechend Marktanteil verantwortlich. Im Geschäftskundenbereich erfolgt die Rücknahme der eigenen Geräte durch Fujitsu Siemens Computers in Deutschland weiterhin über das Wiedervermarktungs- und Recyclingcenter in Paderborn.

Deutsche Gesetzgebung (ElektroG):

bis 23.11.2005
  • Registrierung bei zentralem Register (Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register)) Fujitsu Siemens Computers ist seit 11. 11. 2005 registriert.
  • Führen der Registrierungsnummer im Geschäftsverkehr
  • Unsere Registrierungsnummer ist WEEE-Reg.-Nr. DE 71700018.
  • Sie wird im Internet (www.fujitsu-siemens.de/imprint.html) und auf unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen publiziert.
  • Finanzielle Garantie für kommunale Entsorgung
Das Garantiesystem Altgeräte der Bitkom Servicegesellschaft wurde mit unserer Unterstützung entwickelt. Es sichert die Rücknahme der Altgeräte und wurde bei der Registrierung als insolvenzsichere Garantie anerkannt.

bis 23.03.2006
  • Kennzeichnungspflicht aller auf den Markt gebrachten Geräte mit der „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“
  • Wir kennzeichnen unsere Systeme bereits seit Juli 2005.
  • Abholung und Entsorgung der Altgeräte bei den Kommunen
Wir haben nach einem gründlichen Auswahlprozess mit zwei großen deutschen Recycling-Unternehmen Verträge abgeschlossen. Diese Unternehmen führen entsprechend ElektroG und unseren Vorgaben die Abholung und Entsorgung der Altgeräte bei den Kommunen in Deutschland durch.

bis 01.07.2006

  • Beachtung der Stoffverbote (ElektroG §5, RoHS)

    Die Einführung des bleifreien Lötens von Mainboards wurde schon im Jahr 2002 begonnen.
    Alle Produktionslinien im Werk Augsburg wurden frühzeitig auf bleifreies Löten umgestellt.

Auswirkungen für unsere Kunden:

Privatkunden in Deutschland sind ab 24. März 2006 dazu verpflichtet, Elektro(nik)-Altgeräte getrennt zu sammeln. Sie haben die Möglichkeit, diese kostenlos an den kommunalen Sammelstellen abzugeben.

Geschäftskunden von Fujitsu Siemens Computers nutzen bereits seit Jahren unsere Dienste. Die gebrauchten Geräte werden von dem Bereich „Wiedervermarktung und Recycling“ in Paderborn zurück genommen.

Weitere Informationen und Kontakte:
Elektro- und Elektronikgerätegesetz, BMU-Pressedienst:
http://www.bmu.de/altgeraete

Stiftung Elektro-Altgeräte Register:
http://www.stiftung-ear.de

Garantiesystem Altgeräte:
http://www.garantiesystem-altgeraete.de

Wiedervermarktung und Recycling bei Fujitsu Siemens Computers:
http://my.fsc.net/wvm (Zugriff nur firmenintern; inkl. Beschreibung für Rücknahmeprozess und Datenlöschung)
http://www.fujitsu-siemens.de/wvm
http://extranet.fujitsu-siemens.com/wvm

WEEE und RoHS:
http://www.fujitsu-siemens.de/recycling

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung

1) WEEE: Waste Electrical and Electronic Equipment (Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte)
2) RoHS: Restriction of the use of certain Hazardous Substances (Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
 
 
 
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